Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt.
Bundesverfassungsgericht 2.März 2004: „Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.“ (AZ 1 BvR 784/03). 
Energetisches Heilen ist keine Therapie. Ich gebe keine Heilversprechen und stelle keine Diagnosen. Meine Heilbehandlungen ersetzen keinen Arzt oder Heilpraktiker.